Es gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Legalisation und die Apostille. Legalisation der deutschen Botschaft oder des Konsulats Bei einer Legalisation muss die zuständige Behörde des jeweiligen Staat
ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich
Als Ehepaar können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet, müssen
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem
beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Besitzt eine der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten
Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung Ort und Tag ihrer Geburten Ort und Tag der Eheschließung Namen der Ehegatten nach der Eheschließung Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten
Wenn Sie heiraten, werden Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht, wenn Sie nicht dauernd getrennt leben und Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in D [...] Deutschland liegt. Das Standesamt informiert das Bundeszentralamt für Steuern automatisch über die Eheschließung. Alternativ können Sie die Bildung der Steuerklassenkombination III/V beantragen. Des Weiteren
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