Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin schon einmal verheiratet,
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese Umwandlung müssen Sie beantragen. Erst danach folgt die eigenständige Zeremon
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren P
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient als amtliches Verzeichnis fü
Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Krankheitsfall: Vollmachten (z.B. Recht auf Auskunft über den Gesundheitszustand, Vorsorgevollmacht, Vollmacht für Bankkonten) Vereinbarungen mit Dritten (z.B. Eintritt
unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamenten oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche
Eine weitere Alternative zur Testamentsvollstreckung ist die Erteilung einer Vollmacht auf den Todesfall. Eine solche Vollmacht können Sie zu Lebzeiten einem einzelnen Erben oder einer dritten Person erteilen [...] erteilen. Im Erbfall kann die bevollmächtigte Person im Rahmen ihrer Vollmacht über das Erbe verfügen. Dies kann insbesondere nützlich sein, um beispielsweise die finanziellen Mittel zur Abwicklung des
unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche
unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen, sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen, sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurn
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