enthalten sind zum Beispiel folgende Betriebskosten: lau- fende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Hei- zung und Warmwasserversorgung
dass im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels der bisherige Ei- gentümer Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres bleibt. Im Kaufvertrag anders geregelte An- sprüche privatrechtlicher
dass im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels der bisherige Eigentümer Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres bleibt. Im Kaufvertrag anders geregelte Ansprüche privatrecht- licher
(Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H. b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge. 340 v
, Warenanlieferung Frau Fuchs 29 Frau Emer 29 Finanzverwaltung, Fachbeamtin Frau Pfisterer 30 Grundsteuer, Gewerbe- steuer, Hundesteuer Frau Bihler 31 Steueramt, Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwas- se
liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land‐ und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberech‐ tigten. Von Unternehmer/innen/ [...] Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer‐ und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet. Beispiel zur Weiterverarbeitung: Bei der Grund‐ und [...] en Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs‐ und ‐erhebungsverfahren berücksichtigen. 3. Welche pe
(Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H. der Steuermessbeträge;
, Warenanlieferung Frau Fuchs 29 Frau Emer 29 Finanzverwaltung, Fachbeamtin Frau Pfisterer 30 Grundsteuer, Gewerbe- steuer, Hundesteuer Frau Bihler 31 Steueramt, Eigenbetriebe Wasserwerk und Frau Kratzer [...] dass im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels der bisherige Eigentümer Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres bleibt. Im Kaufvertrag anders geregelte Ansprüche privat- rechtlicher
dass im Fall eines unterjährigen Eigentümerwechsels der bisherige Eigentümer Schuldner für die Grundsteuer des gesamten Verkaufsjahres bleibt. Im Kaufvertrag anders geregelte Ansprüche privat- rechtlicher
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