und gleich- zeitig einige Ehrenamtliche selbst in das besuchsfähige Alter kamen, wurde 2019 im Gemeinderat beschlossen, dass der Besuchsdienst zukünftig erst ab dem 85. Geburtstag unsere Senioren aufnimmt
Doppelstrukturen über- prüfen. Grundsätzlich in Frage gestellt wird das Angebot von keiner Fraktion im Gemeinderat. Der Schulsozialarbeiter ist Mittler zwischen Schule/KITA und den Institutionen der Gemeinde, den
herunterladen bzw. einsehen. Abschließend appellieren wir an alle Berichterstatter, diese vom Gemeinderat beschlossenen Regelungen zu respektie- ren und sich selbstständig hieran zu halten, ohne dass eine
zur Einsichtnahme aus. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg hat der Gemeinderat am 28.07.2020 folgende Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer
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