Aktuelle Steuer- und Gebührensätze Grundsteuer A ab 01.01.2017: 340 v. H. Grundsteuer B ab 01.01.2018: 340 v. H. Gewerbesteuer ab 01.01.2017: 380 v.H. Hundesteuer ab 01.01.2015: 84,00 € ab 01.01.2021:
(Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H. der Steuermessbeträge;
Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der %s.
Für diese Funktion müssen weitere Cookies akzeptiert werden