Archiv der aktuellen Meldungen: Gemeinde Hemmingen

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Genehmigungserlass Haushaltsplan 2018

icon.crdate07.08.2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018 durch das Landratsamt genehmigt

Mit Genehmigungserlass vom 27.07.2018 hat das Landratsamt Ludwigsburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Hemmingen und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk Hemmingen und Abwasserentsorgung Hemmingen für 2018 bestätigt. Gleichzeitig wurden der Kreditrahmen der Kassenkredite für die Gemeinde mit 4.000.000 €, das Wasserwerk mit 300.000 € und für die Abwasserbeseitigung mit 350.000 € genehmigt. Die Kreditaufnahmen des Eigenbetriebes Wasserwerk über 300.000 € wurde ebenso genehmigt.

Zur Haushaltslage wird von Seiten des Landratsamtes bemerkt:

Die Haushaltslage der Gemeinde Hemmingen ist nach wie vor angespannt.
Trotz im aktuellen Haushaltsjahr sowie im Finanzplanungszeitraum gestiegener Erträgen, kann im Ergebnishaushalt in den Jahren 2018, 2020 und 2021 voraussichtlich kein positives Gesamtergebnis veranschlagt werden. Parallel zu den Erträgen steigen auch die Aufwendungen (insbesondere die Personal- und Transferaufwendungen) im Ergebnishaushalt kontinuierlich an.

Für das Haushaltjahr 2018 weist der Gesamtergebnishaushalt ein negatives Gesamtergebnis von fast drei Millionen Euro aus. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist nur über die Entnahme von Mitteln aus der Allgemeinen Rücklage möglich.
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird bis 2021 vollständig abgeschmolzen werden. Die darüber hinaus auszugleichenden Beträge werden unter Verwendung der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt. Ende 2021 verfügt die Gemeinde Hemmingen damit noch über ca. 2,7 Millionen Euro Rücklage (Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses; Anfangsbestand Rücklagen gesamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2018: 7.319.000 Euro).

Dem Gesamtfinanzhaushalt der Gemeinde ist zu entnehmen, dass im Finanzplanungszeitraum allein für Baumaßnahmen Auszahlungen in Höhe von 11,6 Millionen Euro vorgesehen sind. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt ca. 18,5 Millionen Euro für die Jahr 2018 bis 2021 kann noch über eine Entnahme aus den Überschüssen ausgeglichen werden, führt jedoch zu einem deutlichen Abfluss der liquiden Mittel. Zum Jahresende 2021 wird sich die Liquidität von 21,2 Millionen zum Jahresbeginn 2018 auf 2,8 Millionen Euro reduziert haben.

Derzeit gelingt es der Gemeinde noch – aufgrund entsprechender Rücklagen und einem beträchtlichen Bestand an liquiden Mitteln – die Aufnahme von Krediten zu umgehen, welche durch zusätzliche Tilgungsraten und Zinsen zu einer weiteren Belastung des Haushalts führen würde. Damit die Aufnahme von Krediten auch über den Finanzplanungszeitraum hinaus nicht erforderlich wird, muss sich die Gemeinde auch weiterhin auf die Durchführung der Absolut notwendigen Investitionen und die Erfüllung der Pflichtaufgaben beschränken. Aufgabenkritik und eine strenge Ausgabendisziplin sind unerlässlich. Einnahmemöglichkeiten sind zu überprüfen und Kostendeckungsgrade zu erhöhen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gemeinde ihre Aufgaben weiterhin ordnungsgemäß erfüllen kann und Dauer handlungsfähig bleibt.
Den vorgelegten Haushaltsunterlagen ist zu entnehmen, dass sich die Gemeinde der problematischen Haushaltssituation bewusst ist und hier bereits entgegensteuert (Beispiel: Erhöhung der Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte, Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühr).

gez.

Dr. Haas
Landrat

Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne werden nachstehend abgedruckt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen und zwar vom Freitag dem 10. August 2018 bis einschließlich 21. August 2018 während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Münchinger Straße 5, 71282 Hemmingen, Zimmer 18 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.03.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

  • § 2. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

  • § 3. Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.080.000 €.

  • § 4. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €.

  • § 5. Steuersätze
 
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1) für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

340 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge.

340 v.H.

2) für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.

380 v.H.




Für das Jahr 2018 werden als Schlüsselpositionen festgestellt:

Produkt 31.40. Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Asylbewerber und Flüchtlinge
Produkt 36.50.01.01 Kindertagesstätten, Förderung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
Produkt 52.20 Wohnbauförderung und Wohnungsversorgung
Produkt 61.10 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen



Hemmingen, den 27.03. 2018

gez.
Thomas Schäfer
(Bürgermeister)

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